
Neue Regeln zur Einbürgerung in Deutschland (Stand 2025) 🇩🇪
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurden zum 27. Juni 2024 grundlegende Änderungen im deutschen Einbürgerungsrecht wirksam. BMI Bundesverwaltungsamt+3Bundesregierung+3Auswärtiges Amt+3
Unten findest du eine Übersicht über die neuen Regeln, Voraussetzungen, Ausnahmen und wichtige Hinweise.
1. Hauptregel: Einbürgerung nach 5 Jahren
Die bisher geltende Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren wurde auf fünf Jahre herabgesetzt. Auswärtiges Amt+3BMI Bundesverwaltungsamt+3Bundesregierung+3
Voraussetzung ist, dass der Aufenthalt rechtmäßig war (z. B. mit einem gültigen Aufenthaltstitel). Pro Asyl+2Auswärtiges Amt+2
Weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 3) müssen ebenfalls erfüllt sein.
2. Die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren: aktueller Stand
Unter dem neuen Gesetz war vorgesehen, dass eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein soll, wenn besondere Integrationsleistungen erbracht wurden (z. B. herausragende Leistungen in Schule, Beruf, ehrenamtliches Engagement) sowie ein hohes Sprachniveau (C1) nachgewiesen wird. Pro Asyl+3Bundesregierung+3BMI Bundesverwaltungsamt+3
Allerdings ist diese sogenannte „Turbo-Einbürgerung“ umstritten und soll nach aktuellem Stand wieder abgeschafft werden. BMI Bundesverwaltungsamt+4DIE ZEIT+4Kanzlei Cetin+4
Der entsprechende Paragraf (§ 10 Absatz 3 StAG), der eine Einbürgerung nach 3 Jahren ermöglichte, soll ersatzlos gestrichen werden. Kanzlei Cetin+1
Damit würde in Zukunft für alle Antragstellenden wieder grundsätzlich eine Voraufenthaltszeit von 5 Jahren gelten. DIE ZEIT+4Kanzlei Cetin+4ZDFheute+4
Wichtiger Hinweis: Für Ehegatten oder Ehepartner:innen deutscher Staatsbürger bleibt weiterhin eine Sonderregel möglich: § 9 StAG ermöglicht eine Einbürgerung nach drei Jahren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. mindestens 2 Jahre Ehe und gemeinsamer rechtmäßiger Aufenthalt). Kanzlei Cetin+2Auswärtiges Amt+2
3. Voraussetzungen für die Einbürgerung
Unabhängig davon, ob der Antrag nach 5 Jahren gestellt wird (und in Zukunft auch nur danach möglich sein wird), müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Rechtmäßiger Aufenthalt
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss ein gültiger Aufenthaltstitel (oder ein für Einbürgerung geeigneter Status) vorliegen. Pro Asyl+2Auswärtiges Amt+2Sprachkenntnisse
In der Regel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 erforderlich. BMI Bundesverwaltungsamt+4Auswärtiges Amt+4Pro Asyl+4
Bei der Einbürgerung nach 3 Jahren war ein C1-Nachweis Voraussetzung. Bundesregierung+2BMI Bundesverwaltungsamt+2Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
In der Regel durch einen Einbürgerungstest. BMI Bundesverwaltungsamt+3Auswärtiges Amt+3Pro Asyl+3
Für die „Gastarbeitergeneration“ sieht das Gesetz Erleichterungen vor: dort kann unter bestimmten Umständen auf den schriftlichen Test verzichtet und nur mündliche Sprachkenntnisse verlangt werden. Bundesregierung+2Auswärtiges Amt+2Lebensunterhaltssicherung
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen selbst bestreiten – ohne (oder nur unerheblich) staatliche Leistungen. BMI Bundesverwaltungsamt+3Auswärtiges Amt+3Pro Asyl+3Keine schweren Straftaten / Verfassungstreue
Personen mit schwerwiegenden Vorstrafen oder mit Verbindungen zu extremistischen oder verfassungsfeindlichen Gruppen sind in der Regel ausgeschlossen. Auswärtiges Amt+2Pro Asyl+2Verzicht auf frühere Staatsangehörigkeit?
Mit dem neuen Gesetz entfällt häufig die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (Beibehaltungsgenehmigung entfällt). Auswärtiges Amt+3Auswärtiges Amt+3Bundesregierung+3
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird nun grundsätzlich erlaubt. Auswärtiges Amt+3Auswärtiges Amt+3Bundesregierung+3Verständnis der demokratischen Grundordnung / Bekenntnis zur Verfassung
Sie müssen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und dürfen keine verfassungswidrigen Bestrebungen unterstützen. Auswärtiges Amt+2Pro Asyl+2
4. Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
Antragstellung bei zuständiger Behörde (Einbürgerungsbehörde der Stadt oder des Landkreises)
Sammlung und Einreichung von Nachweisen (z. B. Aufenthaltstitel, Sprachzertifikat, Nachweise über Einkommen, Wohnsitz, Integration etc.)
Prüfung durch die Behörde
Gegebenenfalls Einbürgerungstest oder Nachweis der Kenntnisse
Entscheidung & Erteilung der Einbürgerungsurkunde
5. Wann gelten welche Regeln?
Für Anträge, die vor dem 27. Juni 2024 gestellt wurden, gelten häufig die alten Regeln (z. B. 8 Jahre Aufenthalt). Auswärtiges Amt+1
Das neue Gesetz wirkt ab dem Inkrafttreten, es gilt nicht rückwirkend für Ereignisse vor diesem Datum. Auswärtiges Amt+1
Da die beschleunigte Einbürgerung nach 3 Jahren aktuell politisch wieder zur Disposition steht, kann es sein, dass sie bald abgeschafft wird. DIE ZEIT+2Kanzlei Cetin+2
6. Beispielhafte Tabellenübersicht
Regelung / Fall | Mindestaufenthalt | Besondere Bedingungen |
---|---|---|
Standard-Einbürgerung | 5 Jahre | alle allgemeinen Voraussetzungen erfüllt |
Beschleunigte Einbürgerung (nach 3 Jahren) | aktuell entfällt / politisch zur Abschaffung vorgesehen | besondere Integrationsleistung + C1-Sprachkenntnisse (war vorgesehen) |
Einbürgerung nach 3 Jahren für Ehegatten | 3 Jahre | Ehe mit einem deutschen Staatsbürger seit mind. 2 Jahren + sonstige Anforderungen |